Skip to main content

Gleisbaustellen – Erhöhung der Handlungssicherheit durch Bereitstellen von Annäherungsstrecken für höhere Geschwindigkeiten

Durch die Entwicklung einer Software hat die FSA die Grundlage geschaffen, um auch für höhere Geschwindigkeiten die exakten Annäherungsstrecken zur Sicherheit von Beschäftigten vor Zugfahrten bei Arbeiten im Gleisbereich zu ermitteln. Die geschaffene Lösung hat kürzlich Einzug in das entsprechende Regelwerk sowie in die Praxis gehalten.

Beschäftige auf Gleisbaustellen arbeiten in der Regel in einem gesperrten Gleis. Wenn für Fahrten im Nachbargleis keine höherwertigen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden können, müssen die Beschäftigten vor diesen Fahrten gewarnt werden. Dies geschieht, sobald ein sich nähernder Zug am Beginn der Annäherungsstrecke erkannt wird.

Die Annäherungsstrecke wird in Abhängigkeit von der örtlich zulässigen Geschwindigkeit der Fahrten und der Sicherheitsfrist ermittelt. Die Sicherheitsfrist setzt sich zusammen aus der Räumzeit, die für das gefahrlose Räumen des Gleisbereichs benötigt wird, und dem Sicherheitszuschlag, der die Zeit bis zum Eintreffen der Fahrt nach dem Räumen umfasst. Die Strecke, die ein Zug während der Sicherheitsfrist zurücklegt, heißt Annäherungsstrecke.

In der aktuellen DGUV Regel 101-024 „Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen“ ist im Anhang 4.2 eine Tabelle enthalten, in der die Annäherungsstrecken bei Langsamfahrstellen im Arbeitsstellenbereich in Abhängigkeit von der örtlich zulässigen Geschwindigkeit, der Geschwindigkeit im Bereich der Arbeitsstelle und der Sicherheitsfrist aufgelistet sind. In dieser Tabelle fehlen Werte für die höheren Geschwindigkeiten, die z.B. moderne Züge (Intercity-Express oder Intercity) heutzutage fahren. Weil im Regelwerk keine allgemeingültige Berechnungsformel für die Annäherungsstrecken angegeben ist, wurde die FSA damit beauftragt, den vollständigen Formelsatz zur Berechnung der Annäherungsstrecken bei Langsamfahrstellen im Arbeitsstellenbereich herzuleiten und damit die zuvor genannte Tabelle zu erweitern.

Die Bearbeitung des Auftrages wurde vom Fachbereich Physik, Systementwicklung und Modellierung der FSA übernommen. Die Aufgabe wurde gelöst, indem zunächst die benötigten Formeln aus physikalischen Betrachtungen heraus abgeleitet und anschließend in Form einer Software zur Verfügung gestellt wurden. Die Software erlaubt die direkte Berechnung der Annäherungsstrecken und ist darüber hinaus in der Lage, umfangreiche Tabellen auszugeben, die direkt in das Excel-Format übertragen werden können.

Die Ergebnisse mit der erweiterten Tabelle wurden mit Stand 10.05.2024 als Fachbereich AKTUELL (FBBAU-004) von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht. Entsprechende Hinweise sind auch in der Zeitschrift BahnPraxis B 3/2024 enthalten.

Ansprechpartner:
Dr. Dirk Lorenz
dirk.lorenz@remove-this.fsa.de